Schutzregeln zur Verhinderung von Unfällen

 

Deutsche Bundesbahn 1960

 

 

Vorbereiten und Abrüsten

 


  • Steige stets mit dem Gesicht zur Lok auf und ab. Fasse dabei beide Handstangen an.

 

  • Handlampe, Öl­kanne, Tasche oder sonstige Gegenstände mußt Du vorher auf dem Boden des Führerstandes abstellen.

 

  • Achte darauf, daß Du beim Absteigen von der letzten Stufe einen sicheren Auftritt auf
    dem Boden findest

 

  • Reinige Handstangen und Fußtritt von Schmutz, Öl und bei Frost von Schnee und Eis.

 

  • Paß auf, daß Du beim Besteigen einer Lok nicht ausrutschst. Trage bei der Arbeit geeignetes Schuhwerk.

 

 

 

 

  • Sorge dafür, daß die Handbremse betriebsfähig ist.

 

 

 

 


  • Vor Arbeiten am Triebwerk oder an Teilen, die innerhalb der Triebfahrzeuge liegen, überzeuge Dich, ob das Fahrzeug gegen jede unbeabsichtigte Bewegung gesichert ist. Besonders wichtig ist dabei, daß sich Fahr- und örtliches Personal untereinander verständigen.

 

 

 

  • Unter einem Triebfahrzeug darf erst dann gearbeitet werden, wenn der Fahrzeugführer oder der Aufsichtführende davon unterrichtet ist. Der Arbeitende muß dann am Regler oder an der Fahrkurbel ein Verbotsschild mit der Aufschrift
    "
    Nicht bewegen! Ausbesserungsarbeiten!" anbringen.

 

 

 

  • Als Triebwagenführer darfst Du ein so gekennzeichnetes Fahrzeug erst dann bewegen, wenn die Arbeitenden ihren Standort unter dem Triebfahrzeug verlassen haben.

 

 

 

 

  • Druckluft-, Heißwasser oder Dampf führende Teile sperre ab und mache sie, bevor Du daran arbeitest, drucklos.

 

 

  • Mußt Du irgendwelche Teile, wie Gestänge, Bremsen, Bremsmagnete, Zylinderventilzüge, Abschlammventil bewegen oder betätigen, darfst Du es nur, wenn alle am Fahrzeug Arbeitenden zugestimmt haben.

 

 

  • Die Fahrbahn muß frei sein. Wenn an Dein Fahrzeug nicht herangefahren werden darf, mußt Du es durch Schutzhalt-Scheibe (Signal Sh 2) decken lassen.

 

 

 





 

 

 

  • Vor dem Anheizen der Lokomotive überzeuge Dich davon, daß die Handbremse angezogen, die Steuerung auf Mitte eingeklinkt, der Regler geschlossen und die Zylinderhähne geöffnet sind.

 

 


  • Prüfe vor und während des Anheizens den Wasserstand. Der Kessel muß mindestens bis zur Marke des niedrigsten Wasserstandes (NW-Marke) gefüllt sein.

 

  • Entferne den Wasserstandschutz nie, bevor Du die Absperrhähne der Wasserstandsköpfe geschlossen hast.

 

  • In Hallen stelle die Lok mit dem Schornstein stets genau unter einen Rauchabzug.

 

 

 

  • Bei ölgefeuerten Dampflok beachte die Bedienungsvorschrift. Ganz besonders ist hier das Qualmen zu vermeiden, weil Ölruß durch seinen Vanadin-Gehalt gesundheitsschädlicher als Kohlenruß ist. Du schädigst nicht nur Dich, sondern auch den Rußbläser.

 

  • Ölfeuerung qualmt gern, wenn nach Brennpausen die Feuerwand- oder öltemperaturen zu niedrig werden oder die Düsen verstopft sind. Bei zu heißem Öl können explosible Dampf-Luft-Gemische entstehen. Vermeide deshalb eine höhere Öltemperatur als 70 °C im Tenderbehälter.

 

 

  • Der Umgang mit offenem Licht in der Nähe der Öffnungen des Tenderbehälters ist verboten.

 

  • Bei Lok und Heizkesselwagen, die im Freien oder nicht unter einem Rauchabzug abgestellt sind, öffne eine Aschkastenklappe ein wenig und betätige den Hilfsbläser, aber nur so stark, daß keine Rauchgase durch die Feuertür austreten.

 

  • Stelle den Hilfsbläser stets an, wenn Du die Feuertür öffnest und der Regler geschlossen ist, damit die Flamme nicht herausschlägt.

 

  • Halte, wenn Du ausschlackst, die Aschkastenklappen und die Rauchkammertür geschlossen und stelle den Hilfsbläser leicht an, damit Du keine Rauchgase einatmest.

 


 

  • Beim Absteigen von der Lok achte auf Unebenheiten des Bodens und auch darauf, daß Du nicht in den Schlackensumpf fällst.

 

 

 

 

  • Vermeide es, mit ungeschützten Augen in das Feuer zu schauen. Die Verwaltung stellt Dir einen Augenschutzschirm zur Verfügung

 

 





  • Während des Bekohlens darf sich niemand zwischen Tender und Kohlenbühne aufhalten.

 

  • Nach dem Bekohlen reinige Fußtritte und Laufbleche.

 

  • Achte darauf, daß Du nicht mit der Hand oder dem Fuß zwischen Bleche des Tenders und der Lok kommst, denn bei Fahrten auf Strecken mit Gefälle und Steigungen und auch durch Kurven gleiten die Bleche übereinander.

 

  • Lagere die Kohlen auf dem Tender so, daß keine Kohlenstücke während der Fahrt herabfallen können.

 

 

  • Beim Bekohlen aus dem Gefahrbereich!

 

 

 

  • Achte darauf, daß beim Nässen der Kohle oder beim Abspritzen des Führerstandes niemand vom heißen Wasserstrahl getroffen wird.

 

  • Nach dem Kohlennässen vergiß nicht, den Kohlenspritzhahn wieder zu schließen.

 

  • Lege den Wasserkranausleger nach Gebrauch stets in Ruhestellung fest. Achte dabei auf Fahrzeuge im Nachbargleis.

 

  • Tenderbrücken und Fußtritte müssen gleitsicher sein. Melde gleich, wenn ausgetretene Bleche aufgerauht werden müssen.

 

  • Sichere hochgeklappte Tenderbrücken, gegen unbeabsichtigtes Zurückfallen.


  • Beim Hantieren mit dem Schürgerät sorge dafür, daß es nicht über die Umgrenzungslinien hinausragt. Faß das Schürgerät richtig und nur mit Handschuhen an, damit Du Dir die Hände nicht verbrennst.

 

 

  • Deine Schürgeräte und Werkzeuge lege so ab, daß sie nicht hinunterfallen und nicht über die Umgrenzungslinie hinausragen können.




Fahren mit Triebfahrzeugen

 

  • Überzeuge Dich vor dem Anfahren, daß die Bremseinrichtung Deines Fahrzeuges in Ordnung ist.

 

  • Halte bei der Einfahrt in eine Halle vor dem Tor und überzeuge Dich, daß die Torflügel festgelegt sind und der lichte Raum frei ist. Fahre nur mit Schrittgeschwindigkeit ein und gib ein kurzes Achtung-Signal.





  • Lehne Dich bei Fahrt durch Hallentore oder andere Profileinschränkungen nicht aus dem Fenster und halte Dich nicht auf dem Tender, den Fußtritten oder dem Umlauf der Lokomotive auf. Du kannst dabei gequetscht oder heruntergerissen werden.




  • Bei Ausfahrten aus Hallen sei ebenso vorsichtig und gib in jedem Falle ein kurzes Achtung-Signal.

 

  • Mußt Du andere Triebfahrzeuge mit Deinem Triebfahrzeug bewegen, so mußt Du sie miteinander kuppeln.







  • Verlasse während der Fahrt nie den. Führerstand des Triebfahrzeuges, um einen Schaden abzustellen. Mußt Du Schäden beseitigen, so halte vorher die Lok an

 

 


  • Besteige während der Fahrt nicht den Tender.

 

 

 

  • Lehne Dich nur in dringend notwendigen Fällen seitlich über die äußeren Umrisse der Windschutzscheiben am Führerhaus hinaus, denn es können Dir Fremdkörper ins Auge fliegen. So mancher Deiner Kollegen ist dadurch betriebsdienstuntauglich geworden. Außerdem können Gegenstände oder Gebäude in gefährlicher Nähe der Gleise stehen. Sei besonders vorsichtig, wenn diese Gegenstände oder Gebäude den weißen Anstrich tragen




  • Beim Anhalten auf freier zweigleisiger Strecke achte auf Zugfahrten im Nachbargleis. Mußt Du das Fahrzeug verlassen, dann steige möglichst nur auf der dem Nachbargleis entgegengesetzten Seite ab und wieder auf.






  • Überzeuge Dich während der Fahrt auf Dampflok ständig, ob die Wasserstandsanzeiger des Dampfkessels richtig arbeiten und ausreichend Wasser vorhanden ist. Bedenke die verheerenden Folgen einer Kesselexplosion.

 

 

 




  • Schränke bei Fahrten durch Tunnel durch geschickte Feuerführung die Rauchentwicklung möglichst ein. Denke daran, vor der Durchfahrt durch Tunnel die Beleuchtung rechtzeitig einzuschalten.

 

  • Schalte bei Fahrzeugen mit Klimaanlagen vorübergehend diese Anlagen ab.




  • Schließe während der Fahrt die Türen des Führerstandes oder hänge die Schutzketten ein.

 

 

  • Beobachte während der Fahrt stets die Gleise aufmerksam und warne rechtzeitig jeden, der sich in oder neben den Gleisen aufhält. Dieses gilt sowohl für den Triebfahrzeugführer als auch für den Heizer oder Beimann. Im Gleisbogen beobachtet der, der den Bogen übersehen kann.






Fahren mit Dampflok und Brennkraft-Triebfahrzeugen auf elektrisch betriebenen Strecken

 

 

 

 

  • Bei Fahrten mit Dampflok auf Strecken mit Oberleitung benutze die Schürgeräte mit besonderer Vorsicht. Kohle mit dem Spritzschlauch zu nässen ist hier verboten.




  • Es ist verboten, auf Gleisen mit' Ober­leitung hochliegende Stellen von Fahr­zeugen, wie Führerhausdach und Tender von Dampflok, Dächer und Vorbauten zu besteigen, wenn die Leitung unter Span­nung steht.

 

 

 

 

 

 

  • Denke daran, das der Ab­stand zwischen Oberlei­tung und hochliegenden Teilen von Fahrzeugen je nach Fahrdrahtanlage sich bis auf 300 mm verringern kann und Dein Sicher­heitsabstand   von   der Oberleitung immer 1,50 m betragen muß.

 

  • Müssen hochliegende Stellen am Fahrzeug bestiegen wer­den, dann sorge dafür, daß vorher die Oberlei­tung abgeschaltet und vor und hinter dem Fahrzeug mit je einer Erdnungs-stange  vorschriftsmäßig geerdet wird.